Umweltpolitik, -Recht und -Verwaltung

Entscheiden und Bescheiden als Beruf

Der Schutz der Umwelt und des Klimas kann sich nicht allein darauf verlassen, dass wir immer die ökologisch richtigen Entscheidungen treffen, immer nachhaltig produzierte Waren konsumieren oder mit den Energie- und Wasserquellen immer so weitsichtig umgehen, wie es gut wäre. Deshalb braucht es auch politische Visionen, rechtliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften, die das Verhalten der Bevölkerung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Klima und Umwelt beeinflussen. So schön es auch wäre, wenn wir alle immer das Richtige täten – die Geschichte hat über Jahrtausende bewiesen, dass der Mensch aus kurzfristigen Interessen ganze Tierarten ausrottet, die natürlichen Ressourcen bedenkenlos ausbeutet und Schäden verursacht, mit denen sich noch viele Generationen nach uns herumärgern müssen. Deshalb führt kein Weg an einer „Regulierung“ dieser Auswüchse vorbei, und genau das ist die Aufgabe der Umweltexpertinnen und Umweltexperten in Politik, Recht und Verwaltung.

In aller Regel handelt es sich dabei um sogenannte „öffentliche“ Aufgaben. Das heißt, die hier Beschäftigten handeln im Sinne der allgemeinen Öffentlichkeit und auf der Grundlage demokratisch entstandener Regelwerke. Ein Mitarbeiter der städtischen Umweltverwaltung hat glasklare Regelungen, an die er sich beispielsweise bei der Genehmigung von Bauvorhaben halten muss. Eine Richterin mit Spezialgebiet Umweltrecht urteilt nicht willkürlich nach ihrem persönlichen Regeln, sondern auf der Grundlage eines allgemeingültigen Umweltrechts. Und auch umweltpolitische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zwar – abhängig von ihren eigenen politischen Vorstellungen – bestimmte Maßnahmen vorschlagen und begründen. Diese werden letztlich aber nur Wirklichkeit, wenn sich dafür auch eine Mehrheit findet. Über kommerziellen Interessen und über eigenen Werten stehen also immer klare und vor allem demokratisch legitimierte Regeln, die für alle gelten.

Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Fachkräfte aus Umweltpolitik, -recht und -verwaltung Verfahren und Entscheidungswege genau kennen. Beispielsweise besteht ein großer Teil der Verwaltungsausbildung darin, verwaltungsinterne Entscheidungsverfahren zu verstehen. Die erwähnte Richterin hingegen muss sich jahrelang in Gesetzesbücher und Gerichtsakten vertiefen, um zu begreifen, wie ein Urteil im Sinne des allgemeinen Umweltrechts zu treffen ist. In der praktischen Arbeit von Politik, Recht und Verwaltung trifft sich dann umweltspezifisches Fachwissen mit „Verfahrenswissen“. Das bedeutet für diejenigen, die sich hierzu berufen fühlen, dass sie bereit sein müssen, erst einmal viel Theorie zu lernen, bevor es dann später an die praktische Umweltarbeit geht. Ein langer und mühsamer Weg, der am Ende aber die Möglichkeit eröffnet, mit der eigenen beruflichen Tätigkeit wichtige Entscheidungen für den Umwelt- und Klimaschutz auf den Weg zu bringen.

Berufsmöglichkeiten

Ausbildung

  • Verwaltungsfachangestellte*r Kommunalverwaltung und Landesverwaltung
  • Rechtsanwaltsfachangestellte*r

Studium

  • Umweltwissenschaft
  • Umweltökonomie
  • Rechtswesen, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht
  • Verwaltungswissenschaften
  • Politikwissenschaft
  • Stadtplanung, Verkehrs- und Raumplanung
  • Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung
  • Geowissenschaften
  • Ingenieurwissenschaft in den Bereichen Abfall und Recycling, Tiefbau, Wasserwirtschaft oder Vermessungwesen
  • Meteorologie
  • Nachhaltigkeits- und Klimamanagement

Weiterbildung

  • Fachwirt*in Verwaltung
  • Techniker*in Gartenbau
  • Techniker*in Vermessungstechnik
  • Klimaschutzmanager*in
  • Beamte*r Umweltverwaltung – gehobener bzw. höherer technischer Dienst
  • Beamte*r Agrarverwaltung – gehobener bzw. höherer technischer Dienst
  • Beamte*r Wetterdienst – gehobener bzw. höherer technischer Dienst
  • Beamte*r Forstverwaltung – gehobener bzw. höherer technischer Dienst
  • Beamte*r Vermessungswesen – mittlerer, höherer und gehobener Dienst
  • Beamte*r Allgemeine Innere Verwaltung – mittlerer, höherer und gehobener Dienst

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