Grün ist mehr als eine Farbe
Von Definitionen, Begriffen und Tendenzen
Text: Krischan Ostenrath
Wenn in der Alltagssprache ganz locker von „grünen Berufen“, „green jobs“ oder „Umweltjobs“ gesprochen wird, dann ist zumindest auf den ersten Blick gar nicht so klar, wovon eigentlich die Rede ist. Und wovon auch nicht. An dieser terminologischen Unklarheit beißen sich die Expert/innen schon seit geraumer Zeit die Zähne aus, denn es gibt kein allgemein verbreitetes Begriffsverständnis oder gar eine wissenschaftlich einheitliche Definition. Aber auch ein Netzwerk Grüne Arbeitswelt muss nachvollziehbar erklären, welche Beschäftigungen denn hier gemeint sind. Dann kann man sich immer noch über einzelne Zuordnungen streiten – aber wenigstens nicht mehr über Begriffe und Systematiken.
Zunächst, das Attribut „grün“ hat in diesem Zusammenhang natürlich nichts mit grünen Wiesen und Wäldern zu tun, sondern wird als Synonym für den Beitrag einer konkreten Tätigkeit zum Schutz von Umwelt und Klima benutzt. Das ist durchaus nicht selbstverständlich, denn eine der gebräuchlicheren Sichtweisen beschränkt die „grünen Berufe“ auf etwa 40 Ausbildungsberufe in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau oder im Fischereiwesen. Dieses beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit genutzte Begriffsverständnis kann aber ebenso wie die noch weitergehende Engführung auf nur 14 Berufe in der Landwirtschaft – so vertreten vom Deutschen Bauernverband – zwei Dinge nicht ignorieren: Zum einen gibt es auch durchaus Berufe, die nicht auf einer grundständigen Ausbildung beruhen, sondern auf einer Weiterbildung oder einem Fachstudium. Zum anderen findet beruflicher Klima- und Umweltschutz wahrlich nicht nur in den genannten Bereichen statt, sondern auch in Unternehmen der Industrie, im Handwerk, in Behörden oder Vereinen jenseits dieser Branchen. Damit kann diese Engführung einen größeren – und vielleicht sogar den weitaus größeren – Teil einer grünen Arbeitswelt nicht erfassen.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich parallel dazu ein anderes Verständnis durchgesetzt hat, das mit dem Anglizismus „Greening Economy“ bzw. „Greening of Jobs“ verbunden ist. Hiermit ist der durchaus richtige Hinweis verbunden, dass letztlich jeder Arbeitsplatz einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten kann und soll. Allerdings taugt diese Definition eher für die Beschreibung eines grundsätzlichen Prozesses als für die Abgrenzung eines bestimmten Ausschnitts des Arbeitsmarkts. So richtig der Hinweis auch ist, dass in jedem Berufsfeld Anstrengungen für eine nachhaltige Ausgestaltung der Arbeitswelt nachweisbar sind, so wenig lässt sich – gerade im Kontext einer Berufsorientierung für den Umwelt- und Klimaschutz – ignorieren, dass in einigen Berufsfeldern ein wesentlich größerer Beitrag geleistet wird als in anderen.
Diese Berufsfelder einer grünen Arbeitswelt wiederum konkret zu beschreiben, ist gerade dann das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, junge Menschen an die vielfältigen Berufsmöglichkeiten rund um den Schutz von Klima und Umwelt heranzuführen. Auch hierzu gibt es beispielsweise vom WILA Arbeitsmarkt – Infodienst für Berufe in Umwelt und Natur sehr pragmatische Systematisierungen, die die Bandbreite einer grünen Arbeitswelt strukturieren und erschließen. Diesen eher auf eine „Sortierung“ potenzieller Berufsfeldern abzielenden Ansätze haben gemeinsam, dass sie die wissenschaftlich-abstrakten Definitionen beispielsweise der International Labour Organization (ILO) oder auch des Umweltbundesamtes (UBA) konkretisieren und in ein Raster überführen, mit Hilfe dessen einerseits „grüne“ Tätigkeiten von „weniger grünen“ abgegrenzt und andererseits Engführungen vermieden werden können. Auch das Netzwerk Grüne Arbeitswelt folgt diesem pragmatischen Zugang, wenn es diese grüne Arbeitswelt in 16 Berufsfelder einteilt. Sieht man einmal von den unvermeidlichen Ausnahmen von der Regel ab, stellt sich die grüne Arbeitswelt damit als eine Teilmenge der allgemeinen Arbeitswelt dar, die sich in folgende Berufsfelder systematisieren lässt.
- Ökologische Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion
- Nachhaltige Architektur und Gebäudetechnik
- Nachhaltige Mobilität, Tourismus, Land- und Stadtentwicklung
- Nachhaltige Produktion, Handel und Logistik
- Nachhaltige Forstwirtschaft und Holzverarbeitung
- Green IT
- Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
- Ressourcenschonende Wasserwirtschaft
- Recycling und Abfallwirtschaft
- Technischer Umweltschutz
- Tiere und Pflanzen
- Wissenschaft, Bildung und Verbraucherschutz
- Grüne Entwicklungszusammenarbeit
- Umweltpolitik, -recht und –verwaltung
- Grüne Finanzen und Versicherungen
- Nachhaltigkeitskommunikation und Campaigning
In der Aufzählung wird schnell deutlich, dass diese Systematisierung eine weitere Differenzierung nötig macht. Denn wenn beispielsweise eine „Ökologische Landwirtschaft“ gedanklich auch eine „nicht-ökologische Landwirtschaft“ voraussetzt, dann braucht es ja klare Kriterien, die eine Aussage erlauben, wann denn eine Arbeit in der Landwirtschaft in die eine oder die andere Kategorie fällt. An dieser Stelle lässt sich auf eine ebenfalls sehr pragmatische Herangehensweise zurückgreifen, die im Rahmen einer jüngeren Studie von UnternehmensGrün entwickelt wurde. Diese Herangehensweise orientiert sich an dem von der OECD entwickelten „Dashboard für Green Equilibrium“ und differenziert eine grüne Arbeitswelt entlang der drei Ebenen „Branche“, „Unternehmen“ und „Tätigkeit“ (bzw. „Arbeitsplatz“), was einerseits der Erkenntnis einer sich wandelnden Arbeitswelt (im Sinne eines „Greenings“) gerecht wird und andererseits hinreichend Trennschärfe in der begrifflichen Abgrenzung schafft. Ein „grüner Beruf“ ist in Anlehnung an dieses Begriffsverständnis genau dann einer, wenn sich entsprechende Indikatoren auf mindestens zwei der drei genannten Ebenen finden.
Dieses Begriffsverständnis ist – bei allen Schwierigkeiten einer ganzheitlichen Betrachtung bzw. Abgrenzung im Einzelfall – grundsätzlich insofern für das Verständnis einer Grünen Arbeitswelt geeignet, als es die Fokussierung auf die klassische Umweltwirtschaft (so ILO und UBA) zugunsten von grünen Berufsbildern außerhalb der einschlägigen Branchen bzw. Unternehmen aufbricht. Möglich wird damit auch die Behandlung von grünen Tätigkeiten, die sich nicht in originären Leitbranchen der Umweltwirtschaft bzw. in Unternehmen mit besonders klimafreundlicher Produktionskette wiederfinden. Bezogen auf die drei Klassifikationsebenen entscheidet sich also das Verständnis einer grünen Arbeitswelt an folgendem Bewertungsraster:
A. Branche
Kriterium ist hier der besondere Beitrag einer Branche zum Umwelt- und Klimaschutz. Im Speziellen sind dies:
- Energie (erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Netz- und Speichertechnologie)
- Bauwesen (einschließlich Sanierung)
- Nachhaltiges Verkehrswesen (Tourismus, Verkehrsinfrastruktur, nachhaltige Mobilität)
- Kreislaufwirtschaft
- Lebensmittel
- Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft
- Schutz von Umweltgütern (Biodiversität, Landschaft, Luft, Wasser, Rohstoffe etc.)
B. Unternehmen
Kriterium ist hier der besondere reale Beitrag eines Unternehmens zum Umwelt- und Klimaschutz. Nachweisbar wird dies über die Betrachtung der (ggf. zertifizierten) Produktionsmethode bzw. der Wertschöpfungskette. Unberücksichtigt bleiben für den vorliegenden Zusammenhang außerbetriebliche Aktivitäten sowie nicht real hinterlegte CSR-Tätigkeiten.
C. Tätigkeit
Kriterium ist hier der konkrete Beitrag einer Tätigkeit bzw. eines Arbeitsplatzes zum Umwelt- und Klimaschutz. Entlang dieses Bewertungsrasters sollen zwei von drei Klassifikationsebenen einen hinreichenden Bezug zum Umwelt- und Klimaschutz nachweisen können. Folgende Beispiele illustrieren die Operationalisierbarkeit, d.h. die Möglichkeit einer Berücksichtigung des entsprechenden Berufs im Rahmen des Netzwerks Grüne Arbeitswelt:
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- Die Beschäftigungsmöglichkeiten für eine/-n Entwicklungsingenieur/in für Energietechnik (Tätigkeit) wären nur dann zu behandeln, wenn sich die Entwicklungsarbeiten im Rahmen der erneuerbaren Energien (Branchen) und in einer entsprechend profilierten Einrichtung (Unternehmen) bewegen. Eine Tätigkeit in der konventionellen Energieversorgung allein wäre kein hinreichendes Argument für die Berücksichtigung als „grüne“ Tätigkeit.
- Das Berufsbild des/s Landwirts/in (Tätigkeit) wäre dann ein „grünes“, wenn der beschäftigende Betrieb (Unternehmen) einen nachweisbaren Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft (Branche) leistet. Eine Tätigkeit in der konventionellen Agrarindustrie bzw. einem konventionellen Agrarbetrieb wäre für den vorliegenden Zusammenhang kein hinreichender Indikator.
- Auch eine Beschäftigung als Kaufmann/frau für Bürokommunikation (Tätigkeit) wäre dann zu berücksichtigen, wenn sich die Tätigkeit im Rahmen eines besonders klimafreundlich arbeitenden Betriebs (Unternehmen) der Recyclingwirtschaft (Branche) bewegt. Eine ähnliche Tätigkeit in einem nicht nachweisbar klimafreundlichen Betrieb derselben Branche würde keine Berücksichtigung als Teil der grünen Arbeitswelt rechtfertigen.
Um es abschließend noch einmal kurz zusammenzufassen: Weder die Engführung einer grünen Arbeitswelt auf die klassischen „grünen Berufe“ noch der Hinweis auf unbestreitbare „Greening“-Tendenzen helfen bei der systematischen Darstellung wirklich weiter. Ebenso bleiben die wissenschaftlichen Definitionen von ILA und UBA zu abstrakt, um auf dieser Grundlage konkrete Berufsorientierung leisten zu können. Der Ausweg aus dieser Schwierigkeit liegt im Rückgriff auf die pragmatische Klassifizierung entlang des Dashboards für Green Equilibrium und der Ableitung konkreter Berufsfelder. Hiermit können einerseits der Spagat zwischen zu engem und zu weitem Begriffsverständnis und andererseits die systematische und anschauliche Darstellung potenzieller Tätigkeiten für den Schutz von Umwelt und Klima geleistet werden.