Meldung aus dem Westen

Reviertrag 2.0 unterzeichnet

Menschengruppe hinter Banner mit Aufschrift: Wenn gut zu jut wird.
© Land NRW / Mark Hermenau

Nachhaltige Arbeitsplätze in NRW

Am 30. Mai 2023 haben Vertreter*innen der Landesregierung und entscheidende Stakeholder des Rheinischen Reviers den sogenannten „Reviervertrag 2.0“ öffentlich unterzeichnet. Hierin findet sich auch eine deutliche Willensbekundung, das Thema Fachkräftesicherung verstärkt anzugehen.

Das Ende der Braunkohleförderung in Nordrhein-Westfalen war schon seit längerem absehbar und hat durch den vorgezogenen Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 noch einmal eine neue Dynamik bekommen. Am 30. Mai 2023 haben nun Vertreter*innen der Landesregierung und entscheidende Stakeholder des Rheinischen Reviers den sogenannten „Reviervertrag 2.0“ öffentlich unterzeichnet, der seinen Vorgänger aus dem Jahr 2021 ersetzt und an die neuen Ziele anpasst. Diese politische Verständigung über die konkrete Ausgestaltung eines unbestritten ambitionierten Strukturwandels versteht sich aber durchaus nicht nur als regionaler Ansatz, sondern auch als substanzieller Beitrag zu einer bundesweiten Klimaneutralität bis 2045 und den Zielsetzungen des europäischen Green Deals.

Mit Blick auf die Beschäftigten betonte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, dass niemand „ins Bergfreie“ falle. Explizit spricht der Reviervertrag 2.0 von „nachhaltigen Arbeitsplätzen“, die bis 2030 entstehen müssen, sowie von der Stärkung des Fachkräftepotenzials, um die benannten Ziele überhaupt umzusetzen. Das ist nun leichter gesagt als getan, denn bislang mangelt es der Transformationsstrategie an einer konkreten Agenda zur Fachkräftefrage im Rheinischen Revier, die über Willensbekundungen der Politik und Bedarfsmeldungen der Wirtschaft hinausgehen. Bis auf wenige Projekte wie beispielsweise „Jobs for Future NRW“ oder auch einzelnen Aktivitäten unserer Regionalstelle West im Netzwerk Grüne Arbeitswelt stecken die konkreten Maßnahmen in den Kinderschuhen. Es bleibt – sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch im Sinne der Beschäftigten – zu hoffen, dass einer abstrakten Zielvorgabe nun auch sehr schnell konkrete Schritte in Richtung Berufsfelderschließung, Nachwuchssicherung, Aus- und Weiterbildung und Fachkräfteanwerbung folgen.

Der Reviervertrag 2.0 ist hier abrufbar. Hintergründe zur Beschäftigungsfrage im Rheinischen Revier finden sich u.a. beim IAB oder in einer Auftragsstudie von IW Consult.